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Herzlich Willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Rottenburg am Neckar
Das Amtsgericht Rottenburg wird bis auf Weiteres nur noch eingeschränkt erreichbar
sein.
Es wird gebeten, von einer persönlichen Vorsprache abzusehen.
Wir bitten Sie dazu beitragen, die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, indem Sie Ihre Anliegen schriftlich per Post oder Telefax (07472-986049) vortragen.
In eilbedürftigen unaufschiebbaren Angelegenheiten kann von Montag bis Freitag in der Zeit
von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr unter der Telefonnummer 07472/9860-0 Kontakt aufgenommen und gegebenenfalls ein Termin vereinbart werden. Das
Nachlass- und Betreuungsgericht erreichen Sie unter 07472/95539-0.
Für das Nachlassgericht gilt: Termine können nur noch für fristgebundene Verfahren, wie z.B. Ausschlagungen gewährt
werden; für andere Verfahren z.B. zur Aufnahme von Erbscheinsanträgen werden Termine nach Beendigung der Ausnahmesituation
vergeben.
Die Beratungshilfesprechzeit entfällt bis auf Weiteres. Beratungshilfeanträge
können grundsätzlich nicht mehr persönlich aufgenommen werden und Beratungshilfescheine können nicht mehr unmittelbar
erteilt werden. Es wird gebeten, Beratungshilfe schriftlich zu beantragen.
Das Formular hierzu finden Sie auf der Homepage unter Service-Formulare.
In Eilfällen ist auch ein Direktzugang zu einem Rechtsanwalt möglich mit
anschließender schriftlicher Antragstellung binnen 4 Wochen.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis!
Hauptgebäude:
Obere Gasse 44
72108 Rottenburg / Neckar
Tel: 07472 / 9860-0
FAX: 07472 / 9860-49
E-Mail: Poststelle
Außenstelle (Nachlass- und Betreuungsgericht):
Sprollstraße 20
72108 Rottenburg
Tel.: 07472 / 95539-0
Fax: 07472 / 95539-25
E-Mail: Poststelle
Postanschrift (Hauptgebäude & Außenstelle): Obere Gasse 44, 72108 Rottenbrg
Hinweise zur elektronische Führung und Neuordnung des Vereinsregisters finden Sie hier!
