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Anschrift:
Staatsanwaltschaft Tübingen
Charlottenstraße 19
72070 Tübingen
Telefon: 07071/200-0 (Zentrale)
Telefax: 07071/200-2653
E-Mail: poststelle@statuebingen.justiz.bwl.de
Die Behörde ist zu folgenden Sprechzeiten erreichbar:
Mo. - Do.: 09.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr
Fr.: 09.00 - 11.30 Uhr
Anordnung des Leitenden Oberstaatsanwalts für die Staatsanwaltschaft Tübingen:
Für alle Personen, die nicht ständige Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Tübingen sind (z.B. Verfahrensbeteiligte, Polizisten, Handwerker, Referendare und Praktikanten), besteht innerhalb des Gebäudes die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Diesem Personenkreis wird im Übrigen dringend empfohlen, vorab einen Termin mit d. zuständigen Mitarbeiter/in zu vereinbaren. Nur so kann eine zuverlässige Erreichbarkeit d. Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiters sichergestellt werden.
(Stand Juli 2021)
Bitte beachten Sie, dass die Staatsanwaltschaft keine Rechtsberatung leisten darf.
Grundsätzlich können aus Datenschutzgründen auch keine telefonischen Auskünfte an Privatpersonen erteilt werden. Sofern verfahrensbeteiligte Privatpersonen Auskünfte begehren, sind diese – im Regelfall über eine Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt – schriftlich einzuholen.