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Anschrift:

Staatsanwaltschaft Tübingen

Charlottenstraße 19

72070 Tübingen

Telefon: 07071/200-0 (Zentrale)

Telefax: 07071/200-2653

E-Mail: poststelle@statuebingen.justiz.bwl.de

 Die Behörde ist zu folgenden Sprechzeiten erreichbar: 

Mo. - Do.:      09.00 - 11.30  Uhr  und   13.30 - 15.00  Uhr  
Fr.:              09.00 - 11.30  Uhr

Anordnung des Leitenden Oberstaatsanwalts für die Staatsanwaltschaft Tübingen:

Für alle Personen, die nicht ständige Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Tübingen sind (z.B. Verfahrensbeteiligte, Polizisten, Handwerker, Referendare und Praktikanten), besteht innerhalb des Gebäudes die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Diesem Personenkreis wird im Übrigen dringend empfohlen, vorab einen Termin mit d. zuständigen Mitarbeiter/in zu vereinbaren. Nur so kann eine zuverlässige Erreichbarkeit d. Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiters sichergestellt werden.

(Stand Juli 2021)

Bitte beachten Sie, dass die Staatsanwaltschaft keine Rechtsberatung leisten darf.

 

Grundsätzlich können aus Datenschutzgründen auch keine telefonischen Auskünfte an Privatpersonen erteilt werden. Sofern verfahrensbeteiligte Privatpersonen Auskünfte begehren, sind diese – im Regelfall über eine Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt – schriftlich einzuholen.

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