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Bei der Staatsanwaltschaft Tübingen ist ein Personalrat gebildet, der seine Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nach dem Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) wahrnimmt.

Die Belange der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte werden vom Staatsanwaltsrats vorgenommen.

Ansprechpartnerin in übergeordneten Fragen der Frauenförderung, der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei beiden Geschlechtern ist die Beauftragte für Chancengleichheit.

 

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