Die Staatsanwaltschaft Tübingen stellt Ermittlungsverfahren gegen Boris Palmer wegen des Facebook-Kommentars zu Dennis Aogo ein.
Kurzbeschreibung: Am 07.05.2021 veröffentlichte der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer auf seiner Facebook-Seite einen Kommentar über den ehemaligen Fußballprofi Dennis Aogo, der auch Anlass für ein noch fortdauerndes Parteiausschlussverfahren gegen Boris Palmer ist. Bei der Staatsanwaltschaft Tübingen gingen insgesamt drei Strafanzeigen wegen Volksverhetzung und Beleidigung gegen Boris Palmer ein; Dennis Aogo selbst stellte indes keinen Strafantrag. Das daraufhin eingeleitete Ermittlungsverfahren wurde nunmehr aus rechtlichen Gründen gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt.
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