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Staatsanwaltschaft Tübingen stellt das Ermittlungsverfahren gegen den Kommandanten des KSK in Calw wegen des Verdachts der Anstiftung zur Verletzung von Privatgeheimnissen und der Verleitung zu einer rechtswidrigen Tat ein. Verdacht, dass Feldärztinnen vom KSK-Kommandanten aufgefordert wurden, rechtsextremistische Tätowierungen zu melden, bestätigt sich nicht.

Datum: 16.08.2021

Kurzbeschreibung: Die gegen den Beschuldigten erhobenen Vorwürfe, Feldärztinnen angewiesen zu haben, rechtsextremistische Tätowierungen zu melden, haben sich nach den durchgeführten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Tübingen nicht bestätigt. Das Ermittlungsverfahren wurde daher von der Staatsanwaltschaft mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.

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