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Die Staatsanwaltschaft Tübingen stellt Ermittlungsverfahren gegen Universitätsprofessor wegen des Verdachts von Straftaten nach dem Tierschutzgesetz im Zusammenhang mit Tierversuchen an Krähen ein. Verdacht, dass Tierversuche in strafrechtlich vorwerfbarer Weise auf Wildvögel erstreckt wurden, bestätigt sich nicht.

Datum: 26.08.2021

Kurzbeschreibung: Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat ein im Frühjahr gegen einen Professor der Universität Tübingen aufgrund einer Strafanzeige eines Tierschutzvereins eingeleitetes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen § 17 TierSchG nunmehr eingestellt.
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